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bei der finanziellen Planung.
Impressum |
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Fonds & Wohn Zentrum GmbH |
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Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: |
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Wir handeln mit einer Erlaubnis gemäß § 34c GewO Landratsamt Döbeln vom 23.07.2008, verfügen über eine Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler): IHK Südwestsachsen vom 01.09.2008, über eine Erlaubnis gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO, Nr. 1 und Nr. 2 (Finanzanlagenvermittler): Erlaubnisbehörde Landratsamt Mittelsachsen, Registrierungsbehörde IHK Chemnitz vom 25.04.2013 sowie über eine Erlaubnis gemäß § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler): Erlaubnisbehörde Landratsamt Mittelsachsen, Registrierungsbehörde IHK Chemnitz vom 09.11.2016 Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken (ESG) bei Finanzprodukten Was sind Nachhaltigkeitsrisiken? Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen. Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO) Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen. Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO) Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst
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Zuständige Schlichtungsstellen/Beschwerdestellen |
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Haftungshinweis: |
Info gemäss Verordnung Nr. 524/2013 der EU |
Verbraucherinformationen: |